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Kredit vorzeitig ablösen?

Was die Vorfälligkeitsentschädigung 2026 kostet — und wann sie entfällt

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Vorfälligkeitsentschädigung: berechnen, reduzieren und legal vermeiden

Du willst dein Darlehen vorzeitig zurückzahlen — weil du verkaufst, umschuldest oder plötzlich Geld zur Verfügung hast? Dann steht schnell ein Wort im Raum, das fünfstellig teuer werden kann: die Vorfälligkeitsentschädigung. In diesem Ratgeber zeigen wir dir, was dahintersteckt, wie die Bank sie berechnet, wann sie komplett entfällt — und mit welchen legalen Hebeln du sie 2026 reduzierst oder ganz vermeidest.

Wir bei immo.kaufen sind Makler und Informationsplattform. Unser Anspruch ist, dich erst aufzuklären und dann zu vermitteln — nicht umgekehrt. Deshalb bekommst du hier keine Panikmache und kein Bankdeutsch, sondern eine nüchterne Anleitung, mit der du eine Entschädigungsforderung einordnen und im Zweifel anfechten kannst, bevor du sie bezahlst.

Das Wichtigste in Kürze
→ Die Vorfälligkeitsentschädigung ist der Ausgleich für den Zinsschaden der Bank, wenn du ein Darlehen mit gebundenem Sollzins vor Ende der Zinsbindung ablöst (§ 502 BGB).
→ Bei Immobilienkrediten gibt es keine gesetzliche Obergrenze — die 1-Prozent-Deckelung gilt nur für Ratenkredite. Die Bank rechnet den echten Zinsschaden (Aktiv-Passiv-Methode).
Komplett entfällt sie u. a. nach 10 Jahren (§ 489 BGB), bei variablem Zins und bei fehlerhaften Pflichtangaben im Vertrag (§ 502 Abs. 2 BGB).
→ Beim Verkauf darfst du ablösen (berechtigtes Interesse, § 490 Abs. 2 BGB) — die Entschädigung fällt aber an.
Immer die Berechnung prüfen: Gerichte haben viele Bankklauseln gekippt — zu viel Gezahltes kann rückforderbar sein.
Inhalt dieses Artikels
  1. Was eine Vorfälligkeitsentschädigung überhaupt ist
  2. Wann sie anfällt — und wann nicht
  3. Wie die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet wird
  4. Rechenbeispiel: So viel kostet die Ablösung
  5. Gibt es eine Obergrenze? Ratenkredit vs. Immobilie
  6. Wann die Entschädigung komplett entfällt
  7. Legal reduzieren oder vermeiden
  8. Berechnung prüfen & Geld zurückfordern
  9. Ist sie steuerlich absetzbar?
  10. Was das für Kapitalanleger bedeutet
  11. Fazit

Was eine Vorfälligkeitsentschädigung überhaupt ist

Wenn du einen Immobilienkredit abschließt, vereinbarst du fast immer eine Zinsbindung — etwa 10, 15 oder 20 Jahre, in denen dein Sollzins fest steht. Für dich bedeutet das Planungssicherheit. Für die Bank bedeutet es: Sie kalkuliert mit deinen Zinszahlungen über die gesamte Bindungsdauer und refinanziert sich entsprechend. Zahlst du das Darlehen vorzeitig zurück, entgehen ihr diese Zinsen. Genau diesen Schaden gleicht die Vorfälligkeitsentschädigung aus.

Die gesetzliche Grundlage ist § 502 BGB. Danach darf der Darlehensgeber bei vorzeitiger Rückzahlung eine „angemessene“ Entschädigung für den unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung zusammenhängenden Schaden verlangen — aber nur, wenn du zum Zeitpunkt der Rückzahlung Zinsen zu einem gebundenen Sollzinssatz schuldest. Das ist der entscheidende Punkt: Ohne feste Zinsbindung gibt es in der Regel keine Vorfälligkeitsentschädigung.

Kurz gesagt: Die Entschädigung ist kein Strafgeld und keine Willkür, sondern der rechnerische Ausgleich für entgangene Zinsen — abzüglich der Kosten, die sich die Bank durch die Rückzahlung erspart. Ob und wie hoch sie ausfällt, hängt vollständig von deinem Vertrag und der aktuellen Zinslage ab.

Wichtig ist die Abgrenzung zur Sondertilgung: Die meisten Darlehen erlauben jährliche Sondertilgungen (oft bis 5 % der ursprünglichen Darlehenssumme) ohne jede Entschädigung. Erst wenn du darüber hinaus tilgst oder den Kredit komplett ablöst, wird es teuer. Wie du Sondertilgungen sinnvoll einsetzt, liest du im Beitrag Sondertilgung: wann sie sich wirklich lohnt.

Wann sie anfällt — und wann nicht

Nicht jede vorzeitige Rückzahlung löst eine Entschädigung aus. Ob die Bank kassieren darf, hängt vom Anlass ab. Diese Konstellationen solltest du kennen:

Vorzeitige komplette Ablösung (mit Entschädigung)

Löst du das Darlehen mitten in der Zinsbindung vollständig ab — etwa weil du eine Erbschaft bekommst oder zu einer günstigeren Bank wechseln willst —, darf die Bank die Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Sie ist dazu allerdings nicht verpflichtet, dich vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen: Ohne besonderen Grund kann sie eine Ablösung sogar ablehnen.

Verkauf der Immobilie (mit Entschädigung, aber Anspruch auf Ablösung)

Anders liegt der Fall beim Verkauf. Verkaufst du die Immobilie, hast du ein berechtigtes Interesse an der Ablösung nach § 490 Abs. 2 BGB — die Bank muss dich dann gegen Zahlung der Entschädigung aus dem Vertrag lassen. Die Entschädigung fällt also an, aber du bleibst nicht im Kredit gefangen. Wer vor Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist verkauft, sollte das besonders sauber durchrechnen — dann kommt zur Entschädigung womöglich noch Steuer auf den Gewinn. Wann ein Verkauf steuerfrei ist, erklärt der Beitrag Immobilie steuerfrei verkaufen.

Umschuldung und Anschlussfinanzierung

Willst du während der Zinsbindung zu einer günstigeren Bank wechseln, ist das eine vorzeitige Ablösung mit Entschädigung. Läuft deine Zinsbindung dagegen regulär aus, kannst du frei und ohne Entschädigung umschulden. Wie du den Übergang planst, ohne in typische Denkfehler zu tappen, zeigt der Beitrag Anschlussfinanzierung 2026: Mythos oder Realität.

Kein Anspruch der Bank

In mehreren Fällen darf die Bank gar keine Entschädigung verlangen — dazu gehören die Kündigung nach zehn Jahren, variable Darlehen und Verträge mit fehlerhaften Pflichtangaben. Diese Fälle schauen wir uns weiter unten im Detail an, weil sie deine größten Sparhebel sind.

Anlass der Rückzahlung Entschädigung? Kommst du raus?
Komplette Ablösung in der Zinsbindung ja nur mit Zustimmung der Bank
Verkauf der Immobilie ja ja (§ 490 Abs. 2)
Kündigung nach 10 Jahren nein ja (§ 489)
Darlehen mit variablem Zins nein ja (3 Monate Frist)
Sondertilgung im vereinbarten Rahmen nein
Fehlerhafte Pflichtangaben im Vertrag nein ja (§ 502 Abs. 2)

Wie die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet wird

Die Berechnung ist der Punkt, an dem die meisten Kreditnehmer aussteigen — und genau deshalb selten prüfen, ob die Forderung stimmt. Im Kern geht es immer um dieselbe Frage: Wie viel Zins entgeht der Bank, und wie viel kann sie mit dem zurückgezahlten Geld anderweitig verdienen? Die Differenz ist der Schaden.

Aktiv-Passiv-Methode vs. Aktiv-Aktiv-Methode

Es gibt zwei anerkannte Verfahren. Bei der Aktiv-Aktiv-Methode unterstellt die Bank, dass sie das zurückgezahlte Geld sofort als neues Darlehen zu aktuellen Konditionen wieder verleiht; der Schaden ist die Zinsdifferenz zwischen altem und neuem Kreditzins. Bei der in der Praxis fast immer verwendeten Aktiv-Passiv-Methode unterstellt sie stattdessen eine sichere Wiederanlage am Kapitalmarkt (etwa in Hypothekenpfandbriefe). Weil die Kapitalmarktzinsen niedriger sind als Kreditzinsen, fällt die Entschädigung nach dieser Methode für dich meist höher aus.

Diese Faktoren bestimmen die Höhe

Wichtig für deinen Geldbeutel: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass vertraglich vereinbarte Sondertilgungsrechte bei der Berechnung mindernd zu berücksichtigen sind — unabhängig davon, ob du sie ausgeübt hast. Viele ältere Bankberechnungen lassen diesen Posten weg. Genau hier steckt oft vierstelliges Sparpotenzial.

Rechenbeispiel: So viel kostet die Ablösung

Die exakte Berechnung nach der Aktiv-Passiv-Methode ist komplex und hängt vom internen Wiederanlagezins der Bank ab. Das folgende Beispiel ist deshalb eine grobe Orientierung, keine verbindliche Berechnung — es zeigt aber, in welchen Dimensionen sich eine Entschädigung bewegt.

Angenommen, du löst ein Darlehen mit einer Restschuld von 200.000 € ab. Dein Vertragszins liegt bei 4,0 %, die Restzinsbindung bei 6 Jahren. Der Wiederanlagezins am Kapitalmarkt liegt bei rund 2,5 %. Die Zinsdifferenz beträgt also grob 1,5 Prozentpunkte pro Jahr — angewendet auf die über die Zeit sinkende Restschuld und abgezinst auf den heutigen Wert. In dieser Konstellation landet die Vorfälligkeitsentschädigung schnell im Bereich von rund 12.000 bis 18.000 €.

Restzinsbindung Zinsdifferenz grobe Orientierung*
2 Jahre 1,5 Prozentpunkte ca. 4.000–6.000 €
4 Jahre 1,5 Prozentpunkte ca. 8.000–12.000 €
6 Jahre 1,5 Prozentpunkte ca. 12.000–18.000 €
6 Jahre 0,5 Prozentpunkte ca. 4.000–6.000 €

*Vereinfachte Orientierungswerte für 200.000 € Restschuld, ohne Berücksichtigung individueller Sondertilgungsrechte und ersparter Kosten. Maßgeblich ist allein die Berechnung deiner Bank — bzw. deren unabhängige Überprüfung.

Zwei Dinge lernst du aus der Tabelle: Der mit Abstand größte Hebel ist die Restlaufzeit — je näher das Ende der Zinsbindung, desto kleiner die Entschädigung. Und die Zinsdifferenz wirkt fast linear: Steigen die Marktzinsen bis zu deinem Ablösetermin wieder an, schrumpft der Schaden der Bank und damit deine Zahlung. Wo die Bauzinsen aktuell stehen, verfolgst du im Baufinanzierung-Zinsvergleich. Deine neue Rate nach einer Umschuldung rechnest du in Minuten mit dem Finanzierungsrechner durch.

Gibt es eine Obergrenze? Ratenkredit vs. Immobilie

Hier liegt ein weit verbreitetes Missverständnis. Viele haben von der „1-Prozent-Grenze“ gehört — und glauben, ihre Entschädigung könne nie mehr als 1 % der Restschuld betragen. Das ist bei Immobilienkrediten falsch.

Die Deckelung aus § 502 Abs. 3 BGB — maximal 1 % der Restschuld (bzw. 0,5 %, wenn die Restlaufzeit unter einem Jahr liegt) — gilt ausdrücklich nur für Allgemein-Verbraucherdarlehen wie Raten- oder Autokredite. Die klassische Baufinanzierung ist ein Immobiliar-Verbraucherdarlehen und von dieser Obergrenze ausgenommen. Hier berechnet die Bank den vollen, tatsächlichen Zinsschaden — der, wie das Beispiel oben zeigt, prozentual deutlich über 1 % liegen kann.

Darlehenstyp Beispiel Obergrenze der Entschädigung
Allgemein-Verbraucherdarlehen Ratenkredit, Autokredit 1 % (bzw. 0,5 %) der Restschuld
Immobiliar-Verbraucherdarlehen Baufinanzierung keine gesetzliche Deckelung

Nicht verwechseln: Gerade weil es bei der Baufinanzierung keine feste Obergrenze gibt, ist die genaue Prüfung der Bankberechnung so wichtig. Eine hohe Forderung ist nicht automatisch falsch — aber sie ist auch nicht automatisch richtig.

Wann die Entschädigung komplett entfällt

Jetzt zu den Situationen, in denen du gar nichts zahlst. Das sind deine wichtigsten Sparhebel — und sie sind gesetzlich verbrieft.

1. Die 10-Jahres-Kündigung nach § 489 BGB

Der stärkste Hebel: Nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB darfst du jedes Immobiliendarlehen zehn Jahre nach der vollständigen Auszahlung ordentlich kündigen — mit einer Frist von sechs Monaten und ohne jede Vorfälligkeitsentschädigung. Das gilt selbst dann, wenn du eine längere Zinsbindung (etwa 15 oder 20 Jahre) vereinbart hast, und dieses Recht kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden. Wichtig ist der Stichtag: Die zehn Jahre laufen ab der Vollauszahlung, nicht ab Vertragsunterschrift.

2. Darlehen mit variablem Zins

Hast du einen variablen Zins vereinbart, bist du besonders flexibel: Solche Darlehen kannst du jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen — ohne Entschädigung, weil hier gar kein gebundener Sollzins vorliegt, dessen Wegfall auszugleichen wäre.

3. Fehlerhafte oder fehlende Pflichtangaben (§ 502 Abs. 2 BGB)

Der oft übersehene Hebel: Nach § 502 Abs. 2 BGB ist der Anspruch der Bank ausgeschlossen, wenn im Vertrag die Angaben über die Laufzeit, das Kündigungsrecht oder die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung fehlen oder unzureichend sind. Genau an diesen Formalien scheitern viele ältere Verträge — und dann muss die Bank auf die Entschädigung ganz verzichten.

4. Rückzahlung aus einer Restschuldversicherung

Wird das Darlehen aus den Mitteln einer Versicherung zurückgezahlt, die eigens zur Absicherung dieses Kredits abgeschlossen wurde, entfällt die Entschädigung ebenfalls (§ 502 Abs. 2 BGB).

Legal reduzieren oder vermeiden

Zwischen „voll zahlen“ und „gar nicht zahlen“ liegt ein breites Feld an legalen Stellschrauben. Diese Hebel solltest du kennen, bevor du ein Ablöseangebot unterschreibst:

Reihenfolge zählt: Erst prüfen, ob ein entschädigungsfreier Weg (10 Jahre, variabler Zins, Formfehler) offensteht. Dann Sondertilgungen ausschöpfen. Und erst am Ende über die eigentliche Ablösung verhandeln. Wer diese Reihenfolge dreht, verschenkt Geld.

Berechnung prüfen & Geld zurückfordern

Die Berechnung der Bank ist keine hoheitliche Wahrheit — sie ist eine Rechnung, und Rechnungen können falsch sein. In den vergangenen Jahren haben Gerichte wiederholt Berechnungsklauseln von Banken und Sparkassen für unwirksam erklärt, etwa weil die Angaben zur Berechnungsmethode zu ungenau waren. Ist die Klausel unwirksam, kann der Entschädigungsanspruch ganz entfallen — und bereits gezahlte Beträge werden rückforderbar.

So gehst du vor:

  1. Ablöseangebot schriftlich anfordern und die zugrunde gelegte Restschuld, Restlaufzeit und den Wiederanlagezins nennen lassen.
  2. Sondertilgungsrechte gegenprüfen: Sind deine vertraglich vereinbarten Sondertilgungen mindernd berücksichtigt?
  3. Unabhängig nachrechnen lassen: Verbraucherzentralen bieten günstige Prüfungen an; bei hohen Summen lohnt ein auf Bankrecht spezialisierter Anwalt.
  4. Unter Vorbehalt zahlen: Musst du zahlen, um den Verkauf nicht zu gefährden, tue das ausdrücklich „unter Vorbehalt der Rückforderung“, um deine Ansprüche zu sichern.

Fristen im Blick behalten: Rückforderungsansprüche können verjähren. Wenn du den Verdacht hast, zu viel gezahlt zu haben, warte nicht zu lange mit der Prüfung.

Ist sie steuerlich absetzbar?

Ob du die Vorfälligkeitsentschädigung von der Steuer absetzen kannst, hängt entscheidend vom Anlass ab — und ist für Kapitalanleger besonders relevant:

Weil die Abgrenzung im Detail knifflig ist, gehört sie in die Hände deines Steuerberaters. Welche Kosten Vermieter sonst noch absetzen können, bündelt der Beitrag 10 Steuertricks für vermietete Immobilien.

Was das für Kapitalanleger bedeutet

Für Kapitalanleger ist die Vorfälligkeitsentschädigung kein reines Ärgernis, sondern eine Rechengröße, die in jede Verkaufs- und Umschuldungsentscheidung gehört. Drei Punkte solltest du verinnerlichen:

  1. In die Verkaufsrechnung einpreisen. Wer eine Anlageimmobilie während der Zinsbindung verkauft, muss die Entschädigung vom Verkaufserlös abziehen — sonst sieht die Rendite auf dem Papier besser aus als in Wirklichkeit.
  2. Gegen die Zinsersparnis rechnen. Eine Umschuldung lohnt nur, wenn die Zinsersparnis über die Restlaufzeit die Entschädigung plus Kosten übersteigt. Das ist eine simple, aber oft nicht gemachte Gegenüberstellung.
  3. Beim Kauf schon mitdenken. Großzügige Sondertilgungsrechte und eine zur Haltedauer passende Zinsbindung sind die beste Versicherung gegen eine spätere Entschädigung.

Wie du eine tragfähige Finanzierungsstruktur aufbaust und solche Fallen von Anfang an vermeidest, bündelt unser Finanzierungs-Report. Und wenn du eine konkrete Ablöse- oder Umschuldungsentscheidung vor dir hast, rechnen wir sie im Mentoring gemeinsam durch — bevor du unterschreibst.

Fazit

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist bei Immobilienkrediten kein Kleingeld: Ohne gesetzliche Obergrenze berechnet die Bank den vollen Zinsschaden — schnell ein fünfstelliger Betrag. Die gute Nachricht: Du bist ihr nicht ausgeliefert. Nach zehn Jahren, bei variablem Zins oder bei fehlerhaften Pflichtangaben zahlst du gar nichts. Und selbst wenn eine Entschädigung anfällt, lässt sich die Forderung durch die richtige Reihenfolge, ausgeschöpfte Sondertilgungen und eine saubere Prüfung häufig spürbar senken.

Unser Rat: Fordere die Berechnung schriftlich an, prüfe sie — oder lass sie prüfen — und rechne bei jeder Ablösung die Entschädigung gegen deinen Vorteil. Bei Immobilien entscheidet nie das Bauchgefühl, sondern die Rechnung dahinter.

Häufige Fragen zur Vorfälligkeitsentschädigung

Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist ein Ausgleich, den die Bank verlangen darf, wenn du ein Darlehen mit gebundenem Sollzins vor dem Ende der Zinsbindung zurückzahlst. Rechtsgrundlage ist § 502 BGB. Der Bank entgehen durch die vorzeitige Rückzahlung die vertraglich zugesagten Zinsen; die Entschädigung soll diesen Zinsschaden abzüglich ersparter Verwaltungs- und Risikokosten ausgleichen. Bei einem Immobilienkredit kann sie schnell fünfstellig werden.

Wie wird die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet?

Banken nutzen bei Immobiliendarlehen fast immer die Aktiv-Passiv-Methode: Sie stellen den entgangenen Zinserträgen aus deinem Vertrag den Ertrag gegenüber, den sie mit dem zurückgezahlten Geld bei sicherer Wiederanlage am Kapitalmarkt noch erzielen könnten. Die Differenz über die Restlaufzeit der Zinsbindung, abgezinst auf den heutigen Wert und vermindert um ersparte Kosten, ergibt die Entschädigung. Entscheidend sind Restschuld, Restlaufzeit, die Zinsdifferenz und vereinbarte Sondertilgungsrechte, die mindernd zu berücksichtigen sind.

Wann entfällt die Vorfälligkeitsentschädigung komplett?

Ganz ohne Entschädigung kommst du in mehreren Fällen aus dem Vertrag: nach zehn Jahren ab vollständiger Auszahlung über das ordentliche Kündigungsrecht nach § 489 BGB (mit sechs Monaten Frist), bei einem Darlehen mit variablem Zins über die dreimonatige Kündigungsfrist, sowie dann, wenn im Vertrag Pflichtangaben zu Laufzeit, Kündigungsrecht oder zur Berechnung der Entschädigung fehlen oder unzureichend sind (§ 502 Abs. 2 BGB). Auch wenn die Rückzahlung aus einer zur Absicherung abgeschlossenen Restschuldversicherung stammt, entfällt der Anspruch.

Kann ich die Vorfälligkeitsentschädigung umgehen oder reduzieren?

Legal reduzieren lässt sie sich, indem du dein 10-Jahres-Kündigungsrecht abwartest, vereinbarte Sondertilgungen vorher ausschöpfst, die Zinsbindung so wählst, dass sie zum geplanten Verkaufs- oder Umschuldungszeitpunkt endet, oder ein Forward-Darlehen nutzt. Beim Verkauf hast du zudem ein Recht auf Ablösung, weil ein berechtigtes Interesse vorliegt (§ 490 Abs. 2 BGB) — die Entschädigung fällt dann zwar an, du kommst aber aus dem Vertrag. Prüfe außerdem die Berechnung der Bank auf Fehler: Fehlerhafte Klauseln können den Anspruch ganz entfallen lassen.

Gibt es eine gesetzliche Obergrenze für die Vorfälligkeitsentschädigung?

Nur bei Allgemein-Verbraucherdarlehen wie Ratenkrediten: Dort ist die Entschädigung auf 1 % der Restschuld gedeckelt (0,5 %, wenn die Restlaufzeit unter einem Jahr liegt). Für Immobiliar-Verbraucherdarlehen — also die klassische Baufinanzierung — gilt diese Deckelung ausdrücklich nicht. Hier berechnet die Bank den tatsächlichen Zinsschaden, der prozentual deutlich höher liegen kann. Genau deshalb lohnt bei Immobilienkrediten die genaue Prüfung besonders.

Ist die Vorfälligkeitsentschädigung steuerlich absetzbar?

Das hängt vom Zweck ab. Zahlst du die Entschädigung, weil du eine vermietete Immobilie umschuldest und weiter vermietest, gilt sie in der Regel als Finanzierungskosten und damit als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Wird die Entschädigung dagegen durch den Verkauf ausgelöst, ist sie grundsätzlich nicht als Werbungskosten abziehbar, weil der Verkauf — nicht die Vermietung — ursächlich ist. Bei einem steuerpflichtigen Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist kann sie den Veräußerungsgewinn mindern. Kläre den Einzelfall mit deinem Steuerberater.

Kann ich eine zu hohe Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern?

Ja, das ist möglich. Gerichte haben in den vergangenen Jahren wiederholt Berechnungsklauseln von Banken und Sparkassen beanstandet und für unwirksam erklärt. Fehlen im Vertrag klare Angaben zur Berechnungsmethode oder zu den herangezogenen Parametern, kann der Anspruch ganz entfallen — bereits gezahlte Beträge lassen sich dann zurückfordern. Lass eine hohe Forderung von einer Verbraucherzentrale oder einem auf Bankrecht spezialisierten Anwalt prüfen, bevor du zahlst oder Rückforderungsansprüche verjähren.

Fällt die Vorfälligkeitsentschädigung auch beim Verkauf der Immobilie an?

Ja. Verkaufst du die Immobilie während der laufenden Zinsbindung und löst den Kredit vorzeitig ab, darf die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Du hast aber ein Recht darauf, dass sie der Ablösung zustimmt, weil der Verkauf ein berechtigtes Interesse im Sinne von § 490 Abs. 2 BGB darstellt. Kalkuliere die Entschädigung deshalb immer in deine Verkaufsrechnung ein — gerade wenn du vor Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist verkaufst und ohnehin schon Steuer auf den Gewinn zahlst.

Paul Kohl
Gründer & Inhaber, immobilie.kaufen

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